Tödlicher Verkehrsunfall in Kaufbeuren: 6 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe nach Polizeiflucht

Kempten (Allgäu), 24. Februar 2026 (JPD) Das Landgericht Kempten hat einen 21-Jährigen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die 1. Strafkammer sah es nach zwei Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht zum 23. August 2025 in Kaufbeuren ohne Fahrerlaubnis vor einer Polizeikontrolle geflohen war.

Er beschleunigte sein Fahrzeug auf die für ihn höchstmögliche Geschwindigkeit, wodurch es zu mehreren Beinaheunfällen kam. In einem Gewerbegebiet geriet er in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Pkw. Dessen Fahrer erlitt tödliche Verletzungen und verstarb noch am Unfallort. Der Angeklagte flüchtete anschließend zu Fuß.

Gericht verneint Mordvorsatz trotz tödlicher Folgen

Der Angeklagte räumte das Tatgeschehen ein, bestritt jedoch einen Tötungsvorsatz. Im Mittelpunkt der Hauptverhandlung stand die rechtliche Einordnung, insbesondere die Frage eines Mordvorsatzes. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof kommt ein solcher bei riskanten Fahrweisen nur in Ausnahmefällen in Betracht, da Täter regelmäßig auf einen guten Ausgang vertrauen.

Die Kammer sah keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte den Tod anderer billigend in Kauf genommen habe. Seine vorrangige Motivation sei die Flucht vor der Polizei gewesen; ein bewusstes Inkaufnehmen eines tödlichen Unfalls hätte diesem Ziel widersprochen. Verurteilt wurde er neben dem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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