
Berlin, 24. Februar 2026 (JPD) Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Freunde-Finder-Funktion von Facebook personenbezogene Daten von Nicht-Nutzern rechtswidrig verarbeitet. Meta darf diese Daten nicht auf eigene Server hochladen und auch keine umfassenden Nutzungsprofile für personalisierte Werbung ohne ausdrückliche Zustimmung der registrierten Nutzer erstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Meta hat Berufung eingelegt.
Rechtswidrige Datenerfassung und Werbeprofile
Über die Freunde-Finder-Funktion werden Kontaktdaten aus Mobiltelefonen auf die Server der Facebook-Muttergesellschaft übertragen. Dadurch erhält Meta auch Informationen von Personen, die Facebook nicht nutzen. Das LG Berlin bestätigte die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass hierfür eine nach der Datenschutzgrundverordnung erforderliche Rechtsgrundlage fehlt.
Die Richter untersagten außerdem, dass Meta ohne Einwilligung registrierter Nutzer deren Aktivitäten zu Werbezwecken auswertet. Nach Überzeugung des Gerichts dient diese umfassende Verarbeitung primär dem Gewinninteresse des Unternehmens und ist für die Nutzung der Plattform nicht erforderlich. Nutzer nutzen Facebook demnach vor allem für soziale Interaktion, nicht für personalisierte Werbung.
Teile der Klage, etwa ein Verbot der Profilbildung nicht registrierter Besucher oder die Verarbeitung besonders sensibler Daten, wies das Gericht ab. Meta hatte die dafür erforderlichen Einwilligungen nach Ansicht der Richter hinreichend konkret eingeholt. Das Verfahren wurde nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2025 wieder aufgenommen und wird fortgesetzt; der Verbraucherzentrale Bundesverband plant für den abgewiesenen Antrag Anschlussberufung.





