OVG Berlin-Brandenburg stoppt Bebauungsplan für Getränkeproduktion in Baruth

Berlin, 20. Februar 2026 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Bebauungsplan der Stadt Baruth/Mark zur Erweiterung eines Industrieareals für eine Getränkedosen- und Getränkeproduktion vorläufig außer Vollzug gesetzt. Mit Beschluss vom 19. Februar 2026 erklärte der 2. Senat den Plan im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes für nicht vollziehbar. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Hintergrund ist das Vorhaben eines Unternehmens der Getränkebranche, seinen Standort in Baruth auszubauen. Geplant ist, ein rund 17 Hektar großes Waldgebiet neben bestehenden Produktionsstätten zu roden und als Industriegebiet zu bebauen. Die planungsrechtliche Grundlage bildet ein von der Stadt beschlossener Bebauungsplan, gegen den sich eine Umweltvereinigung mit zahlreichen umweltrechtlichen Einwendungen gewandt hatte.

Gericht sieht Bebauungsplan als offensichtlich unwirksam an

Der Antragsteller beantragte, die Vollziehbarkeit des Bebauungsplans bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren auszusetzen. Zur Begründung verwies er auf die bevorstehende Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns und die geplante Rodung eines 8,4 Hektar großen Teils des Waldgebiets. Angesichts der drohenden Eingriffe sei eine Eilentscheidung erforderlich gewesen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Nach Auffassung des Senats ist der Bebauungsplan offensichtlich unwirksam, da er an einem materiellen Fehler leidet. Das festgesetzte Industriegebiet entspreche nicht der allgemeinen Zweckbestimmung eines Industriegebiets im Sinne der Baunutzungsverordnung. Ein solches Gebiet müsse der Unterbringung erheblich störender Gewerbebetriebe dienen und daher auch Flächen vorsehen, auf denen der Störgrad nicht begrenzt werde.

Im konkreten Plan fehle es jedoch an einem Teilgebiet ohne Lärmbeschränkung. Damit werde die rechtliche Typik des Industriegebiets verfehlt. Ob weitere Mängel vorliegen, ließ das Gericht offen, da bereits dieser Fehler die vorläufige Suspendierung rechtfertige. Das Hauptsacheverfahren bleibt anhängig.

Mit dem Beschluss ist die Umsetzung des Bebauungsplans bis auf Weiteres gestoppt. Die Entscheidung hat unmittelbare Bedeutung für die geplante Rodung und den Ausbau der Getränkeproduktion in Baruth/Mark.

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