
Bonn, 19. Februar 2026 (JPD) – Das Bundesamt für Justiz hat eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen die 1N Telecom GmbH und die TPI Investment GmbH im Verbandsklageregister öffentlich bekannt gemacht. Mit der Veröffentlichung beginnt für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung anzumelden, sofern diese Gegenstand der Klage sind.
Die Eintragung erfolgt über ein vom Bundesamt bereitgestelltes Formular im Internet. Nach Angaben der Behörde kann die Anmeldung bis spätestens drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Eintragung im Verbandsklageregister erhalten die Angemeldeten eine schriftliche Bestätigung per Post.
Eintragung im Verbandsklageregister eröffnet Beteiligungsmöglichkeit
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Verbandsklageregister wird die Verbandsklage formell zugänglich gemacht. Das Register dient dazu, Ansprüche zu bündeln und Betroffenen eine Beteiligung am Verfahren zu ermöglichen, ohne selbst Klage erheben zu müssen. Die konkrete Klageschrift ist über das Register des Bundesamts für Justiz einsehbar.
Weitere inhaltliche Angaben zum Streitgegenstand oder zum Verfahrensstand enthält die Mitteilung nicht. Maßgeblich ist die im Register veröffentlichte Klage.




