
München, 19. Februar 2026 (JPD) – Das Landgericht München I hat einen 28-jährigen Angeklagten wegen Terrorismusfinanzierung, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der in Syrien geborene Mann einen Anschlag in Deutschland geplant und hierfür konkrete Vorbereitungen getroffen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte sich der Angeklagte im Internet eine Anleitung zum Bau einer Bombe beschafft. Zudem begann er mit der praktischen Vorbereitung, indem er insgesamt 9,5 Gramm Masse von Zündköpfen handelsüblicher Streichhölzer abkratzte. Den wesentlichen Sachverhalt räumte er ein. Das Geständnis wurde nach Angaben des Vorsitzenden Richters Norbert Riedmann durch die Beweisaufnahme bestätigt, auch wenn Zeugen aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten einen „sehr schwachen“ Eindruck hinterlassen hätten.
Keine Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Vom ebenfalls angeklagten Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalthandlung konnte sich die Kammer nicht überzeugen. Eine entsprechende Verurteilung erfolgte daher nicht. Den Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung sah das Gericht hingegen als erfüllt an, weil sich der Angeklagte Gegenstände zum Bau einer Bombe verschafft habe.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer zugunsten des Angeklagten insbesondere dessen Geständnis. Strafschärfend wertete sie die Gefährlichkeit der geplanten Bombe sowie einschlägige Vorstrafen. Zugleich ordnete das Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
Gegen das Urteil können sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft München Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Die Frist beträgt eine Woche ab Verkündung des Urteils.





