
Frankfurt am Main, 16. Februar 2026 (JPD) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Eilantrag einer Bürgerinitiative gegen den Neubau des Teilabschnitts Tunnel Riederwald der Bundesautobahn A 66 abgelehnt. Mit Beschluss des 10. Senats vom heutigen Tag wies das Gericht den Antrag zurück, der sich gegen den Vollzug des Planänderungsbeschlusses für das Vorhaben zwischen dem Hessen-Center in Frankfurt-Bergen-Enkheim und der A 661-Ostumgehung richtete.
Naturschutzrechtliche Ausnahme für „Heldbock“ bestätigt
Der Neubau soll die bestehende Lücke der A 66 schließen und umfasst unter anderem einen rund 1,1 Kilometer langen Tunnel durch den Riederwald. Für die Trassenanbindung ist die Rodung eines Waldabschnitts im Fechenheimer Wald vorgesehen, in dem das Vorkommen des vom Aussterben bedrohten Käfers „Heldbock“ nachgewiesen wurde. Der Planänderungsbeschluss enthält eine naturschutzrechtliche Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz, um die Bauarbeiten zu ermöglichen.
Die Bürgerinitiative hatte geltend gemacht, dass durch die Fällung der Brutbäume Tötungen von „Heldbock“-Larven unvermeidbar seien und die Ausnahme rechtswidrig sei. Der Verwaltungsgerichtshof wies dies zurück und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Ausnahme. Die fachgutachterlichen Untersuchungen belegten ein ausreichendes Vorkommen geeigneter Bäume für die Art im gesamten Untersuchungsgebiet. Zudem seien Minimierungsmaßnahmen vorgesehen, indem gefällte Brutbäume unter Aufsicht einer Umweltbaubegleitung auf andere Flächen im Baufeld umgesetzt würden. Die Maßnahme sei durch das öffentliche Interesse an der Verkehrsinfrastruktur, sozialen und wirtschaftlichen Zielen gerechtfertigt.
Der Beschluss des 10. Senats ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug unanfechtbar.
Aktenzeichen: 10 B 38/26



