
Berlin, 12. Februar 2026 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Anlage in der Uckermark für unwirksam erklärt. Der Plan hätte auf rund 128 Hektar Ackerfläche die Errichtung und den Betrieb einer Solar-Freiflächenanlage ermöglicht.
Bebauungsplan wegen formeller und materieller Mängel aufgehoben
Die Entscheidung erfolgte auf Normenkontrollantrag einer Umweltvereinigung, die erhebliche formelle und materielle Mängel geltend gemacht hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Gemeinde bei der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung eine in Auftrag gegebene Landschaftsbildanalyse, die die Planung beeinflusste und daher als wesentlich einzustufen war, nicht öffentlich ausgelegt hatte. Zudem wies die Bewertung der Eignung des Standorts sowohl Ermittlungs- als auch Bewertungsfehler auf, weshalb der Bebauungsplan insgesamt für nichtig erklärt wurde.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung besteht die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Aktenzeichen: OVG 2 A 4/23




