
Jena, 11. Februar 2026 (JPD) – Das Thüringer Oberlandesgericht hat das Hauptverfahren in einem Staatsschutzverfahren gegen den Angeklagten Suhail A. eröffnet. Der 3. Strafsenat, zuständig für Staatsschutzsachen, ließ mit Beschluss vom 2. Februar 2026 die Anklage der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft zu. Zugleich setzte das Gericht Termine für die Hauptverhandlung am Oberlandesgericht in Jena fest. Der Prozess soll am 9. April 2026 beginnen.
Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hatte am 6. Juni 2025 Anklage gegen den aus Syrien stammenden Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben. Der Tatvorwurf stützt sich auf die §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 sowie § 129b Abs. 1 Sätze 1 bis 3 StGB.
Vorwurf: Beteiligung an bewaffneter Vereinigung in Syrien
Nach dem Inhalt der Anklage soll sich der 1983 geborene Angeklagte ab September 2014 in Syrien der bewaffneten Vereinigung „Katibat Abu Bakr al-Siddiq“ angeschlossen haben. Die Gruppierung hatte sich zuvor aus ehemaligen Angehörigen der syrischen Armee gebildet und beteiligte sich an dem seit 2011 andauernden Bürgerkrieg. Dabei sollen unter anderem Waffengewalt und Sprengstoffanschläge eingesetzt worden sein.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die Ziele und die Vorgehensweise der Vereinigung gekannt und gebilligt zu haben. Er soll für die Organisation als Kämpfer und Fahrer tätig gewesen sein und hierfür Sold erhalten haben. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens sieht der Senat den hinreichenden Tatverdacht als gegeben an.
Termine der Hauptverhandlung in Jena festgesetzt
Die Hauptverhandlung findet im Thüringer Oberlandesgericht in Jena statt. Verhandelt wird im Saal 8, Haus 2, Rathenaustraße 13. Der Senat hat bislang fünf Termine bestimmt, beginnend am Donnerstag, dem 9. April 2026, um 10.00 Uhr. Weitere Sitzungstage sind für den 14. April, den 23. April, den 5. Mai und den 12. Mai 2026 angesetzt, jeweils ebenfalls um 10.00 Uhr.
Mit der Terminierung beginnt die gerichtliche Aufarbeitung der Vorwürfe gegen Suhail A. wegen der mutmaßlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Das Verfahren gehört zum Zuständigkeitsbereich des Staatsschutzes und wird vor dem Thüringer Oberlandesgericht in erster Instanz geführt.



