Dagmar Rudolph übernimmt Präsidentschaft am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder), 10. Februar 2026 (JPD) – Am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) steht ein Führungswechsel an. Mit Wirkung zum 1. März 2026 wird Dagmar Rudolph neue Präsidentin des Gerichts. Sie folgt auf Wilfried Kirkes, der Ende Februar 2026 in den Ruhestand tritt. Die Ernennung erfolgte am 10. Februar 2026 durch den brandenburgischen Minister der Justiz und für Digitalisierung, Dr. Benjamin Grimm.

Wilfried Kirkes war über drei Jahrzehnte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg tätig, zuletzt seit Mai 2020 als Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). In dieser Funktion verantwortete er unter anderem die organisatorische Weiterentwicklung des Gerichts. Nach Angaben des Justizministeriums konnten in seiner Amtszeit die Verfahrenslaufzeiten verkürzt und der Bestand älterer Verfahren deutlich reduziert werden.

Führungswechsel in der brandenburgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Dagmar Rudolph bringt langjährige Erfahrung aus Justiz und Verwaltung mit. Sie absolvierte beide juristischen Staatsprüfungen in Berlin und trat am 1. März 1999 in den richterlichen Probedienst ein. Zum 9. Oktober 2001 wurde sie am Verwaltungsgericht Potsdam zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Es folgte eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverwaltungsgericht von Juni 2003 bis September 2005.

Am 1. September 2009 wechselte Rudolph als Richterin an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dort war sie neben ihrer Spruchtätigkeit in verschiedenen Senaten seit Oktober 2018 auch als Präsidialrichterin tätig. Von April 2021 bis Januar 2022 war sie im Rahmen eines Trainee-Programms an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg abgeordnet. Seit dem 1. September 2023 bekleidet sie das Amt der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder).

Mit dem Amtsantritt von Dagmar Rudolph zum 1. März 2026 wird die Leitung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) neu aufgestellt. Das Gericht ist für verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten in erster Instanz zuständig und umfasst den Gerichtsbezirk der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) sowie der Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree. Der Führungswechsel soll die kontinuierliche Aufgabenerfüllung der brandenburgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sichern.

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