Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied

Karlsruhe, 10. Februar 2026 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat am 5. Februar 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die deutsch-marokkanische Staatsangehörige Oumaima I. erhoben. Ihr wird vorgeworfen, sich teilweise bereits als Heranwachsende mitgliedschaftlich in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ betätigt zu haben. Grundlage der Anklage sind unter anderem §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB sowie §§ 1, 105 JGG.

Mitgliedschaft im IS und Rückkehr nach Deutschland

Laut Anklageschrift reiste Oumaima I. Anfang 2015 mit ihrem Ehemann nach Syrien, um sich dort dem IS anzuschließen. Nach dem Tod ihres ersten Ehemanns bei Kämpfen heiratete sie nacheinander zwei weitere IS-Mitglieder. Die Angeschuldigte habe ihre jeweiligen Ehemänner unterstützt und dadurch deren Betätigung für die terroristische Vereinigung ermöglicht, unter anderem durch die Führung des gemeinsamen Haushalts.

Anfang März 2019 wurde Oumaima I. von kurdischen Kräften in Baghouz aufgegriffen und bis 2021 im Lager al-Hawl untergebracht. Im Dezember 2022 kehrte sie nach Deutschland zurück. Die Anklage ist nunmehr dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt.

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