Pohlheim: Bebauungsplan „Garbenteich Ost“ darf umgesetzt werden

Pohlheim, 9. Februar 2026 (JPD) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Bebauungsplan „Garbenteich Ost“ der Stadt Pohlheim nach einer ergänzenden Prüfung vollziehbar erklärt. Damit wurde der vorläufige Vollzugsstopp vom Oktober 2022 aufgehoben, der aufgrund offener Fragen zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen verhängt worden war.

Die Stadt Pohlheim hatte im Anschluss an den ursprünglichen VGH-Beschluss die umstrittenen natur- und artenschutzfachlichen Maßnahmen überarbeitet. Dazu zählen insbesondere die Anlage von Blühstreifen, die den Verlust von Lebensräumen für Feldlerchen und Rebhühner ausgleichen sollen. Der städtebauliche Vertrag mit der beteiligten Entwicklungsgesellschaft wurde entsprechend angepasst.

VGH: Artenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt

Nach summarischer Prüfung sah der 5. Senat des VGH keine rechtlichen Hindernisse mehr für den Vollzug des Bebauungsplans. Zwar würden Brut- und Lebensstätten der Feldlerche und des Rebhuhns durch die Bauentwicklung beeinträchtigt, die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen seien jedoch geeignet, diese Verluste zu kompensieren. Behauptungen des NABU, im Jahr 2023 einen Brutplatz des seltenen Steinschmätzers im Plangebiet festgestellt zu haben, seien nicht hinreichend belegt worden.

Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.

Aktenzeichen: 5 B 357/22.N

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