
Koblenz, 5. Februar 2026 (JPD) – Ein AfD-Politiker scheitert mit seinem Antrag auf Teilnahme an der Podiumsdiskussion „Jugend trifft Politik“ in Oppenheim. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies am Donnerstag die Beschwerde des Antragstellers zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz (Az. 10 B 10203/26.OVG).
Podiumsdiskussion für Jugendliche ohne AfD-Vertreter
Der Antragsteller, der als Kandidat der Alternative für Deutschland bei der Landtagswahl am 22. März 2026 antritt, hatte die Veranstalter um Aufnahme in die Podiumsrunde gebeten. Die Diskussion am 6. Februar 2026 wird vom Evangelischen Jugendhaus Oppenheim in Kooperation mit der Evangelischen Jugend im Dekanat Ingelheim-Oppenheim sowie der Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz organisiert. Eine Aufnahme des AfD-Kandidaten lehnte die Veranstalter ab, woraufhin der Politiker einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragte.
Die Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichts führten aus, dass der Antragsteller sich nicht auf den Grundsatz der Chancengleichheit im Wettbewerb um Wählerstimmen berufen könne. Zwei der drei Veranstalter, das Jugendhaus und die Evangelische Jugend, unterlägen nicht dem Neutralitätsgebot, da sie als kirchliche Einrichtungen nicht grundrechtsgebunden seien. Die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde verfüge zudem nicht über eine beherrschende Rolle in der Organisation der Veranstaltung. Auch die Einordnung der Evangelischen Kirche als „Gastgeber“ oder „Berater“ ändere nichts an der Entscheidung.
Das Oberverwaltungsgericht betonte, dass die Zusammensetzung der Veranstalter nicht darauf gerichtet sei, öffentlich-rechtliche Bindungen zu umgehen, und bestätigte damit die Ablehnung des Eilantrags.
Der Beschluss ist unanfechtbar.



