
Kiel, 5. Februar 2026 (JPD) – Die Betreiberin des Nachrichtenportals Nius kann keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Äußerungen von Ministerpräsident Daniel Günther in der ZDF-Talkshow Markus Lanz geltend machen. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht lehnte den entsprechenden Antrag am Donnerstag in einem Eilverfahren ab (Az. 6 B 2/26).
Keine Unterlassung gegen Äußerungen von Daniel Günther
Die 6. Kammer des Gerichts entschied, dass die beanstandeten Aussagen Günthers vom 7. Januar 2026 nicht dem Land Schleswig-Holstein zugerechnet werden können. In der Sendung hatte Günther unter anderem gesagt, Nius und ähnliche Portale seien „unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie“ und dass die Artikel des Portals „in der Regel nichts [stimmten]“ und „vollkommen faktenfrei“ seien.
Die Antragstellerin verlangte, diese Äußerungen wegen angeblicher Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorläufig zu unterlassen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Günther die Aussagen nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident, sondern als Parteipolitiker getätigt habe. Daher seien sie dem Land nicht zuzurechnen.
Nach Ansicht der Kammer sind politische Äußerungen eines Amtsträgers in öffentlichen Diskursen wie Talkshows regelmäßig nicht mit dem Gewicht seines Amtes verbunden, solange keine direkte Bezugnahme auf die Amtsbefugnisse erfolgt. Eine Einschränkung der Äußerungsfreiheit zum Schutz der Grundrechte oder des Sachlichkeitsgebots sei in solchen Fällen nicht erforderlich. Auch wenn Günther an anderer Stelle der Sendung auf seine Funktion als Ministerpräsident verwiesen habe, ändere dies die rechtliche Bewertung der kritisierten Äußerungen nicht. Diese seien in ihrem jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang gesondert zu betrachten.
Der Eilbeschluss ist nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.






