Instagram-Datenverarbeitung: OLG Dresden verurteilt Meta

Dresden, 4. Februar 2026 (JPD) – Der Meta-Konzern ist vom Oberlandesgericht Dresden wegen Datenschutzverstößen bei der Nutzung sogenannter Business-Tools zur Zahlung von Schadensersatz und zur Unterlassung weiterer Datenverarbeitung verurteilt worden. Der 4. Zivilsenat sprach am 3. Februar 2026 in vier Parallelverfahren jeweils 1.500 Euro immateriellen Schadensersatz an Nutzer des sozialen Netzwerks Instagram zu. Zugleich untersagte das Gericht die Weiterverarbeitung der mit den Tools gewonnenen personenbezogenen Daten. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

Gegenstand der Verfahren waren Programmschnittstellen, die Meta Unternehmen zur Einbindung auf deren Webseiten anbietet. Über diese Business-Tools werden personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern erhoben und an den Konzern weitergeleitet. Nach Überzeugung des Senats fehlte es in den entschiedenen Fällen an wirksamen Einwilligungen der Nutzer in diese Datenverarbeitung. Auch auf weitere Rechtfertigungsgründe nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könne sich Meta nicht berufen.

OLG Dresden: Kontrollverlust rechtfertigt Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

Das Oberlandesgericht Dresden stellte klar, dass die unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten einen Kontrollverlust der Betroffenen bewirke. Dieser könne bei Nutzern das Gefühl einer umfassenden Überwachung hervorrufen. Ein solcher Eingriff rechtfertige die Zuerkennung immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO auch dann, wenn keine konkrete psychische Beeinträchtigung nachgewiesen werde.

Nach Auffassung des 4. Zivilsenats ist es zudem nicht erforderlich, dass Nutzer darlegen, konkret Webseiten besucht zu haben, die ihre Daten über die Business-Tools an Meta übermittelten. Entscheidend sei bereits die rechtswidrige Einbindung der Schnittstellen und die damit verbundene Möglichkeit der Datenweitergabe. Die Revision wurde nicht zugelassen, sodass die Urteile rechtskräftig sind.

Mit den Entscheidungen stärkt das OLG Dresden die Rechte von Instagram-Nutzern gegenüber der kommerziellen Nutzung ihrer personenbezogenen Daten und setzt Maßstäbe für den Einsatz externer Tracking- und Business-Tools im Lichte der DSGVO.

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