
Bonn, 3. Februar 2026 (JPD) – Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Hessen e. V. gegen die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH im öffentlichen Verbandsklageregister bekannt gemacht. Betroffene Verbraucherinnen, Verbraucher und kleine Unternehmen können ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, sofern diese Gegenstand der Klage sind, jetzt zur Eintragung anmelden.
Die Anmeldung erfolgt über ein elektronisches Formular, das das BfJ auf seiner Internetseite unter www.bundesjustizamt.de/verbandsklagen bereitstellt. Das Bundesamt empfiehlt diese Möglichkeit, da eine schnelle Eintragung gewährleistet ist. Betroffene ohne Internetzugang können das Formular schriftlich anfordern.
Anmeldung von Ansprüchen bis drei Wochen nach Verhandlung
Ansprüche können bis spätestens drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Verhandlung eingetragen werden. Nach erfolgter Eintragung sendet das BfJ den Angemeldeten eine Bestätigung per Post zu. Mit der Eintragung im Verbandsklageregister erhalten Verbraucher und kleine Unternehmen die Möglichkeit, ihre rechtlichen Interessen im Rahmen der Klage durch den klagenden Verband geltend zu machen.
Die vollständige Verbandsklage kann online eingesehen werden. Das Verfahren ermöglicht es, zentrale Verbraucherrechte gebündelt zu prüfen und durchzusetzen.





