Sachsen-Anhalt: Durchsuchung der CDU-Fraktion im Landtag war rechtswidrig

Magdeburg, 30. Januar 2026 (JPD) – Die 4. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg hat die im Juli 2025 durchgeführte Durchsuchung von Räumen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt für rechtswidrig erklärt. Der zugrunde liegende Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg aus Mai 2025 wurde mit Entscheidung vom 29. Januar 2026 aufgehoben. Damit war eine Beschwerde der CDU-Fraktion gegen die Maßnahme weitgehend erfolgreich.

Nach Auffassung der Kammer verstieß die Anordnung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Vor einer Durchsuchung eines Verfassungsorgans wie des Landtages müsse die Staatsanwaltschaft grundsätzlich zunächst ein begründetes Herausgabeverlangen stellen. Ein solches Verlangen an den Landtag habe es im konkreten Fall nicht gegeben. Auch besondere Umstände wie Eilbedürftigkeit oder die Gefahr eines Beweismittelverlustes hätten die sofortige Durchsuchung nicht gerechtfertigt.

Eine Entscheidung über die Rückgabe der sichergestellten Unterlagen traf das Landgericht nicht. Darüber hat zunächst das Amtsgericht Magdeburg als Gericht erster Instanz zu befinden. Das Landgericht klärte zunächst allein die Frage, ob die Durchsuchung als solche rechtmäßig war.

Beschwerden einzelner Abgeordneter unzulässig

Mit weiteren Beschlüssen vom 29. Januar 2026 wies die 4. Strafkammer zudem die Beschwerden von neun Abgeordneten des Landtages als unzulässig zurück. Einzelne Abgeordnete seien nicht beschwerdebefugt, weil keine Wohnräume im Sinne des Art. 13 Grundgesetz durchsucht worden seien. Betroffen gewesen seien lediglich Geschäftsräume der Fraktion und nicht einmal persönliche Abgeordnetenbüros.

In solchen Fällen stehe das Beschwerderecht nur dem Rechtsträger der Räume zu, hier der Fraktion. Das Landgericht stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach bei Durchsuchungen von Geschäftsräumen nicht die einzelnen Nutzer, sondern nur der Inhaber der Räume beschwerdeberechtigt ist. Gegen die Entscheidungen des Landgerichts im Ermittlungsverfahren ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben.

Offen ist noch eine Beschwerde der SPD-Fraktion, die erst am 8. Januar 2026 beim Landgericht eingegangen ist. Über sie soll gesondert entschieden werden.

Hintergrund: Ermittlungen wegen Untreue

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. Ausgangspunkt ist eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt aus Oktober 2023. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Magdeburg im Mai 2025 die Durchsuchung von Räumen im Landtag angeordnet.

Die Maßnahme wurde am 1. Juli 2025 vollzogen. Ab dem 25. Juli 2025 gingen mehrere Beschwerden der CDU-Fraktion und einzelner Abgeordneter beim Landgericht Magdeburg ein. Über diese Rechtsmittel hat die 4. Strafkammer nun entschieden und die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts aufgehoben.

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