Steuerbetrug im Mineralölhandel in Millionenhöhe – EU-Staatsanwaltschaft erhebt Anklage in Magdeburg

Magdeburg, 29. Januar 2026 (JPD) – Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) hat vor dem Landgericht Magdeburg Anklage gegen fünf Personen wegen des Verdachts auf Mehrwertsteuerbetrug in Höhe von rund 20 Millionen Euro erhoben. Zwei der Angeklagten sollen zudem Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gewesen sein. Die Anklage ist die erste der EUStA im Rahmen der Ermittlungen mit dem Namen „Water into Wine“.

Nach den Vorwürfen vertrieben die Beschuldigten über zwei Mineralölunternehmen in Sachsen-Anhalt sogenannte Designer-Kraftstoffe. Dabei handelte es sich um chemisch modifizierte Produkte, die steuerrechtlich nicht der Energiesteuer für Diesel unterliegen, solange sie nicht als Dieselkraftstoff verwendet werden. Tatsächlich sollen die Produkte jedoch als Diesel genutzt und entsprechend in Verkehr gebracht worden sein, ohne dass die dafür fälligen Steuern ordnungsgemäß entrichtet wurden.

Komplexe Lieferketten und Scheinrechnungen beim Dieselhandel

Nach den Ermittlungen gelangten die Kraftstoffe zunächst als Schmieröl deklariert über Polen nach Deutschland. Hier wurden sie umgefüllt und anschließend als Diesel ausgewiesen, um den Anschein zu erwecken, die Energiesteuer sei bereits gezahlt worden. Parallel dazu sollen in Deutschland eingesetzte Scheinfirmen Rechnungen über angebliche Diesellieferungen erstellt haben, auf deren Grundlage unberechtigt Vorsteuerbeträge geltend gemacht wurden.

Zur Verschleierung der tatsächlichen Herkunft und Beschaffenheit der Produkte nutzten die Beteiligten den Angaben zufolge eine Kette von Dreiecksgeschäften über mehrere Unternehmen im In- und Ausland. Der Einsatz sogenannter Scheinrechnungsteller habe die Rückverfolgbarkeit der Lieferwege zusätzlich gestört und die wahre Natur der Kraftstoffe verdeckt.

Einer der Angeklagten, der als faktischer Geschäftsführer zweier Ölvertriebsunternehmen tätig gewesen sein soll, wurde bereits im Juni 2025 festgenommen. Zudem sicherten die Steuerbehörden im Juni 2024 Vermögenswerte im Umfang von rund 3,1 Millionen Euro bei den betroffenen Mineralölgesellschaften. Nach Angaben der EUStA beläuft sich der Gesamtschaden der im Zusammenhang mit „Water into Wine“ stehenden Organisationen zwischen Sommer 2023 und Herbst 2024 auf mindestens 45 Millionen Euro hinterzogene Mehrwertsteuer sowie mehr als 90 Millionen Euro an nicht gezahlten Verbrauchsteuern zulasten des deutschen Staates.

Die Ermittlungen führte die Europäische Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Steuerfahndungsstellen und Zollfahndungen in mehreren deutschen Städten. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gelten alle Beschuldigten als unschuldig.

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