Rheinland-Pfalz führt eStrafakte landesweit ein

Mainz, 27. Januar 2026 (JPD) – Rheinland-Pfalz hat die elektronische Akte in Straf- und Bußgeldsachen landesweit eingeführt und damit einen zentralen Schritt bei der Digitalisierung von Justiz und Polizei vollzogen. Seit dem 1. Oktober 2025 arbeiten sämtliche Staatsanwaltschaften sowie alle Polizeiinspektionen, Polizeiwachen und Kriminalinspektionen mit der sogenannten eStrafakte. Ziel ist eine medienbruchfreie, vollständig digitale Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz. Arbeitsabläufe sollen dadurch beschleunigt und der Papierverbrauch reduziert werden.

Die eStrafakte ermöglicht eine durchgängige elektronische Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden sowie einen ortsunabhängigen Zugriff auf verfahrensrelevante Dokumente. Ermittlungs- und Entscheidungsprozesse können damit schneller koordiniert werden. Rheinland-Pfalz setzt mit der flächendeckenden Einführung nach eigenen Angaben Maßstäbe für die digitale Strafverfolgung in Deutschland.

Elektronische Akte verbindet Polizei und Staatsanwaltschaften

Die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen ist Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von Justiz und Polizei. Bereits 2020 hatten das Ministerium der Justiz und das Ministerium des Innern und für Sport das Landesprojekt „Elektronische Akte in Strafsachen der Polizei und Justiz Rheinland-Pfalz“ gestartet. Der landesweite Rollout begann im November 2023. Seitdem übermittelte die rheinland-pfälzische Polizei mehr als 250.000 elektronische Vorgänge an die Justiz.

Die Umsetzung galt als technisch und organisatorisch anspruchsvoll. Unterschiedliche IT-Systeme, fachliche Abhängigkeiten und laufende Anpassungen erforderten eine enge Abstimmung zwischen den Ressorts. Mit der nun abgeschlossenen Einführung arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaften erstmals vollständig digital in Straf- und Bußgeldverfahren zusammen.

Digitalisierung beschleunigt Verfahren und senkt Papieraufwand

Nach Darstellung der Landesregierung verbessert die eStrafakte insbesondere die Verfahrensgeschwindigkeit und die Zusammenarbeit der Behörden. Informationen können schneller, sicher und ohne Medienbrüche ausgetauscht werden. Dies soll sich vor allem bei umfangreichen Ermittlungen positiv auswirken. Gleichzeitig werden Ressourcen geschont, da papierbasierte Aktenführung weitgehend entfällt.

In der Justiz wird die elektronische Akte bereits seit einiger Zeit in Zivil- und fachgerichtlichen Verfahren genutzt. Mit der Umstellung in Strafsachen ist nun auch der Bereich der Strafverfolgung vollständig digital angebunden. Rheinland-Pfalz erfüllt damit die gesetzliche Pflicht zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte und setzt den Digitalisierungsprozess in Justiz und Polizei fort.

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