
(Foto: Britta Hoth)
Neustadt an der Weinstraße, 24. Januar 2026 (JPD)
Am Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ein Wechsel an der Spitze stattgefunden. Justizminister Philipp Fernis verabschiedete den bisherigen Präsidenten Klaus Burkhart offiziell in den Ruhestand und führte Dr. Isabel Eggers-Wronna als neue Präsidentin in ihr Amt ein. Die Veranstaltung fand in Neustadt an der Weinstraße im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern aus Justiz, Politik und Verwaltung statt. Damit steht das einzige Finanzgericht des Landes Rheinland-Pfalz unter neuer Leitung.
Burkhart hatte das Finanzgericht seit Juli 2020 geführt, nachdem er zuvor als Vizepräsident tätig gewesen war. Seine Präsidentschaft fiel in die Zeit der Corona-Pandemie, in der das Gericht organisatorisch und personell besonders gefordert war. Mit Ablauf des 31. August 2025 trat er in den Ruhestand. Zuvor hatte er mehr als zwei Jahrzehnte am Finanzgericht Rheinland-Pfalz gearbeitet, nachdem ihn seine Laufbahn unter anderem an das Verwaltungsgericht Koblenz und für mehrere Jahre an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geführt hatte.
Neue Präsidentin mit Erfahrung aus Justiz und Ministerium
Die Nachfolge übernimmt Dr. Isabel Eggers-Wronna, die das Amt der Präsidentin bereits im September 2025 angetreten hat. Sie trat 2007 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein und war zunächst als Staatsanwältin in Mainz tätig. Nach Stationen im Ministerium der Justiz wechselte sie an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, wo sie 2012 zur Richterin am Finanzgericht ernannt wurde. Später folgten weitere Abordnungen an das Justizministerium, zuletzt als Leiterin des dortigen Personalreferats.
Während dieser Tätigkeit wurde Eggers-Wronna im März 2021 zur Vorsitzenden Richterin am Finanzgericht befördert. Mit der Übernahme der Präsidentschaft kehrte sie dauerhaft an das Finanzgericht in Neustadt an der Weinstraße zurück. Die neue Gerichtspräsidentin bringt damit sowohl richterliche Erfahrung als auch Verwaltungspraxis aus dem Justizministerium in die Leitung des Gerichts ein.
Zentrale Rolle des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße ist das einzige Finanzgericht des Landes. Sein Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Bundesland. Es ist zugleich erste und letzte Tatsacheninstanz in finanzgerichtlichen Verfahren. Gegen seine Urteile ist – sofern zugelassen oder nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde – die Revision zum Bundesfinanzhof in München eröffnet.
Zuständig ist das Finanzgericht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über bundesgesetzliche Abgaben, etwa zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer oder Grunderwerbsteuer sowie für Zollsachen. Steuerstrafverfahren fallen hingegen in die Zuständigkeit der Amts- und Landgerichte. Am Finanzgericht Rheinland-Pfalz sind derzeit etwas mehr als 30 Beschäftigte tätig, darunter rund 20 Richterinnen und Richter. Mit dem Führungswechsel soll die Arbeit des Gerichts in personeller und organisatorischer Hinsicht fortgeführt werden.