
Stuttgart, 22. Januar 2026 (JPD) – Das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat beim Landgericht Stuttgart – Staatsschutzkammer – Anklage gegen fünf Personen wegen eines Angriffs auf ein Unternehmen in Ulm im September 2025 erhoben. Den drei Frauen und zwei Männern werden unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 2 StGB), gemeinschaftliche Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Betroffen ist in diesem Zusammenhang die HAMAS.
Die Angeschuldigten besitzen irische, britische, spanische und deutsche Staatsangehörigkeit. Laut Anklage sollen sie spätestens ab Mitte August 2025 der Organisation „Palestine Action Germany“ angehört haben. Am 8. September 2025 sollen sie gemeinsam mit mindestens sechs bislang unbekannten Beteiligten einen Angriff auf das Ulmer Unternehmen verübt haben. Vor der Tat soll in einer Ferienwohnung, etwa eine Stunde von Ulm entfernt, bereits Material für Bekennervideos erstellt worden sein.
Angriff mit erheblichem Sachschaden
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft verschafften sich die Angeschuldigten gegen 03:30 Uhr über ein Seitenfenster Zugang zu den Innenräumen des Unternehmens. Während weitere unbekannte Beteiligte die Glasflächen und die Fassade beschädigten, schlugen die fünf Angeschuldigten gezielt auf Bildschirme, PCs, Telefone sowie sanitäre Einrichtungen ein. In einem technischen Labor wurden Messeinrichtungen und elektronische Geräte zerstört.
Die Anklage geht davon aus, dass durch die Tat ein erheblicher Sachschaden in Höhe von rund einer Million Euro verursacht wurde. Das Vorgehen sei von den Angeschuldigten von vornherein geplant gewesen, um die Zerstörung gezielt herbeizuführen.
Alle fünf Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht Stuttgart wird nun über die Anklage entscheiden.