
Berlin, 19. Januar 2026 (JPD) – Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 40-jährigen syrischen Staatsangehörigen Anklage zum Kammergericht erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2011 als Anführer einer Gruppe der sogenannten Shabiha-Miliz in Syrien gemeinschaftlich begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit in acht Fällen begangen zu haben. In einem Fall umfasst die Anklage zugleich den Vorwurf des Mordes aus niedrigen Beweggründen.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Mann zwischen April und November 2011 in Aleppo für gewaltsame Übergriffe auf Teilnehmer regimekritischer Demonstrationen verantwortlich gewesen sein. Er habe seine Einsätze mit örtlichen Sicherheitskräften abgestimmt und festgenommene Demonstranten anschließend an staatliche Stellen übergeben. Den Gefangenen sei dort über Wochen, in einem Fall fast drei Monate, Folter und Misshandlung zugefügt worden. Diese Folgen seien dem Angeschuldigten nach Auffassung der Anklagebehörde bewusst gewesen.
Vorwurf systematischer Gewalt gegen Demonstrierende in Aleppo
Der Angeschuldigte und seine Milizionäre sollen vor der Festnahme von Demonstranten wahllos und mit erheblicher Gewalt auf diese eingewirkt haben. Dabei seien Schlagwerkzeuge und Elektroimpulsgeräte eingesetzt worden. Die Übergriffe richteten sich nach den Ermittlungen gezielt gegen Teilnehmer und Organisatoren der regimekritischen Proteste.
In einem besonders schweren Fall soll der Mann an einem nicht näher bestimmbaren Freitag zwischen dem 29. April und dem 22. Juli 2011 einen Demonstrationsorganisator gemeinsam mit seiner Gruppe so schwer misshandelt haben, dass das Opfer nach der anschließenden Verbringung in ein Militärkrankenhaus an einem Herzstillstand verstarb. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft diente die Tat dem Ziel, politische Gegner zum Schweigen zu bringen. Deshalb wird von einem Mord aus niedrigen Beweggründen ausgegangen. Insgesamt konnten sieben Geschädigte als Zeugen identifiziert und vernommen werden.
Der Angeschuldigte bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er befindet sich seit dem 30. September 2025 in Untersuchungshaft. Das Ermittlungsverfahren wurde 2023 eingeleitet und zunächst vom Generalbundesanwalt geführt, der es am 30. Oktober 2025 zur abschließenden Bearbeitung an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin abgegeben hatte.