Dresden, 6. Januar 2026 (JPD) – In Sachsen haben erstmals Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte ihren Dienst aufgenommen. Bei den Staatsanwaltschaften Chemnitz, Dresden und Leipzig sind seit Beginn des Jahres entsprechende Beförderungsämter besetzt. Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen, Martin Uebele, überreichte die Ernennungsurkunden im Dezember 2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2026.

Ernannt wurden die Amtsanwältinnen Silke Schirrmeister und Katrin Sontag für die Staatsanwaltschaft Dresden sowie die Amtsanwälte Paul Gräfe in Leipzig und Philipp Heydenreich in Chemnitz. Mit der Beförderung wird die seit 2019 bestehende Amtsanwaltslaufbahn in Sachsen um eine weitere Stufe ergänzt. Oberamtsanwälte sind Amtsanwälte in einem Beförderungsamt und nehmen Aufgaben mit erhöhter Verantwortung wahr.

Amtsanwaltslaufbahn seit 2019 im Einsatz

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind in Sachsen fester Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Arbeit. Derzeit sind acht Amtsanwältinnen und sieben Amtsanwälte bei allen fünf sächsischen Staatsanwaltschaften tätig. Sie bearbeiten neben Staatsanwälten vor allem Verfahren der leichten bis mittleren Kriminalität, darunter Diebstahls- und Körperverletzungsdelikte, und vertreten die Anklagebehörden vor den Amtsgerichten.

Nach Darstellung der Generalstaatsanwaltschaft hat sich der Einsatz der Amtsanwälte in der Praxis bewährt. Die Laufbahn dient insbesondere der Entlastung der Staatsanwaltschaften und der effizienten Bearbeitung eines hohen Verfahrensaufkommens. Die nun erfolgten Beförderungen sollen diese Struktur weiter festigen.

Die Amtsanwaltslaufbahn steht Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung offen. Nach einer 18-monatigen Ausbildung, die sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch an einer sächsischen Staatsanwaltschaft absolviert wird, folgt zunächst der Einsatz als Amtsanwältin oder Amtsanwalt. Nach einer mindestens einjährigen Erprobungszeit erfolgt die Ernennung im Statusamt der Besoldungsgruppe A 12, eine spätere Beförderung zum Oberamtsanwalt in A 13 ist besonders leistungsstarken Beamten vorbehalten.

Rechtspfleger sind Beamte, die nach einem dualen Studium an der Hochschule Meißen selbstständig gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnehmen. In den ihnen übertragenen Verfahren sind sie sachlich unabhängig und ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden.

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