Wiesbaden, 23. Dezember 2025 (JPD) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag der Gemeinde Wesertal gegen die Errichtung von 18 Windenergieanlagen im Reinhardswald zurückgewiesen. Mit Beschluss vom 22. Dezember 2025 lehnte der 9. Senat des Gerichts den Antrag auf Stopp der Bauarbeiten ab. Das Gericht stellte fest, dass die Interessen der Gemeinde durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.

Keine Beeinträchtigung kommunaler Belange

Die Richter führten aus, dass weder Lärm noch andere Auswirkungen der Windkraftanlagen eine erkennbare Beeinträchtigung gemeindlicher Einrichtungen oder Grundstücke darstellen. Lärmschutzinteressen der Einwohnerinnen und Einwohner können nach Auffassung des Senats von der Gemeinde nicht eigenständig geltend gemacht werden. Auch die Organisationshoheit der Gemeinde, insbesondere im Bereich des örtlichen Brandschutzes, werde durch das Vorhaben nicht tangiert.

Die Einrichtung einer eigenen Werkfeuerwehr könne Wesertal weder vom Landesbetrieb Hessenforst noch von der Vorhabenträgerin verlangen. Die gesetzliche Pflicht zur nachbarlichen Hilfe bei Feuerwehreinsätzen gelte weiterhin, auch für Grundstücke im gemeindefreien Gutsbezirk Reinhardswald, und die damit verbundenen Kosten könnten gegenüber dem Gutsbezirk geltend gemacht werden.

Baubedingte Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung oder unzureichenden Hochwasserschutz sah der VGH nicht. Das nachgebesserte wasserrechtliche Schutzkonzept der Vorhabenträgerin sei bereits in parallelen Verfahren einer anerkannten Umweltvereinigung umfassend geprüft worden. Ein weitergehender Handlungsbedarf seitens der Gemeinde Wesertal sei nicht ersichtlich. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner