Duisburg, 19. Dezember 2025 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Errichtung der geplanten Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl vorerst gestoppt. Der 20. Senat wies einen Antrag der Vorhabenträgerin auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. Juni 2024 ab.

Deponie in Duisburg-Baerl darf vorerst nicht gebaut werden

Die geplante Deponie sollte auf dem Haldenplateau der bestehenden Bergehalde Lohmannsheide errichtet werden, die nach Beendigung des Steinkohlebergbaus nicht mehr für Bergematerial genutzt wird. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind mehrere Klagen anhängig, unter anderem von einem Umweltverband. Das Gericht stellte fest, dass der Beschluss voraussichtlich rechtswidrig ist und vor einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung nicht umgesetzt werden darf.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts fehlt zunächst ein bergrechtlich erforderlicher Abschlussbetriebsplan, der von der Bezirksregierung Arnsberg geprüft und zugelassen werden muss. Dieser Plan soll sicherstellen, dass die Haldenoberfläche anderweitig genutzt werden kann, ohne Gefahren für das Grundwasser zu verursachen. Zudem hat die Bezirksregierung Düsseldorf nach Auffassung des Gerichts nicht in ausreichendem Umfang untersucht, ob der Standort für eine Deponienutzung geeignet ist oder ob bestehende Grundwasserbelastungen Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen. Die Mängel stehen einer Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses derzeit entgegen.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 20 B 358/25.AK

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