
Berlin, 17. Dezember 2025 (JPD) – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen. Ziel ist es, geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern den Zugang zu Schadensersatz zu erleichtern und die Haftung an digitale Produkte anzupassen. Künftig sollen die Regeln der Produkthaftung auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software einschließlich KI-Anwendungen verursacht werden. Damit setzt die Bundesregierung die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht um.
Die Produkthaftung regelt bislang die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte, die zu Sach- oder Personenschäden führen. Nach dem Gesetzentwurf soll dieser Haftungsrahmen ausdrücklich auf Software ausgeweitet werden, unabhängig davon, in welcher Form sie bereitgestellt oder genutzt wird. Relevanz kann dies insbesondere bei komplexen digitalen Anwendungen und automatisierten Systemen entfalten, etwa im Bereich autonomer Fahrzeuge oder vernetzter Geräte.
Ausweitung der Haftung auf Software und weitere Marktakteure
Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Digitalisierung und die Komplexität moderner Produkte. Künftig sollen auch Schäden erfasst werden, die auf fehlerhafte Software zurückzuführen sind, während außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelte Open-Source-Software weiterhin ausgenommen bleibt. Zudem wird die Haftung auf Fälle ausgedehnt, in denen Produkte nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden, etwa im Rahmen der Kreislaufwirtschaft. In solchen Konstellationen soll derjenige als Hersteller gelten, der die maßgebliche Umgestaltung vornimmt.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, die Haftung in globalen Liefer- und Vertriebsketten zu stärken. Sitzt der Hersteller außerhalb der Europäischen Union, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Importeure, Fulfilment-Dienstleister oder Lieferanten in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt für Betreiber von Online-Plattformen, sofern aus Sicht der Verbraucher der Eindruck entsteht, dass das Produkt von der Plattform selbst oder von einem von ihr kontrollierten Anbieter stammt.
Beweiserleichterungen für Geschädigte
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Angesichts der technischen Komplexität moderner Produkte sollen Geschädigte entlastet werden, indem unter bestimmten Voraussetzungen ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden vermutet wird. Zudem können Gerichte Unternehmen zur Offenlegung relevanter Beweismittel verpflichten, wobei der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewährleistet bleiben soll.
Der Gesetzentwurf folgt dem Prinzip der eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Als vollharmonisierende Richtlinie lässt die EU-Produkthaftungsrichtlinie im Anwendungsbereich keine weitergehenden nationalen Regelungen zu. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die neuen Regeln bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen.