Düsseldorf, 12. Dezember 2025 (JPD) – Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen sind zum 1. Januar 2026 überarbeitet worden. Die neue Fassung ist nun auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln abrufbar. Die Leitlinien sollen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung in Unterhaltssachen ermöglichen und orientieren sich weiterhin an der Düsseldorfer Tabelle sowie der bundeseinheitlichen Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien.

Anpassungen beim Verwandtenunterhalt und Selbstbehalt

Erstmals hatten die nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichte für das Jahr 2025 gemeinsame Leitlinien herausgegeben. Die nun veröffentlichte Aktualisierung enthält vor allem Änderungen beim Verwandtenunterhalt. Anlass ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Oktober 2024, in der der angemessene Selbstbehalt unterhaltspflichtiger Kinder bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt präzisiert wurde. Diese Rechtsprechung wurde in die Leitlinien übernommen und entspricht den jüngsten Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle, die im November 2025 abgestimmt wurden.

In der neuen Fassung wird der Selbstbehalt bei Elternunterhalt nun konkret mit mindestens 2.650 Euro festgelegt. Darüber hinausgehendes Einkommen bleibt zu 70 Prozent anrechnungsfrei. Auch für den Selbstbehalt von Großeltern im Verhältnis zu Enkeln wurden entsprechende Regelungen aufgenommen. Zudem werden die Mindestbedarfe für mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebende sowie für getrenntlebende oder geschiedene Ehegatten bei Ansprüchen von Eltern oder Enkeln neu bestimmt. Die Leitlinien enthalten außerdem eine Klarstellung zum gesetzlichen Übergang von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger.

Weitere Regelungen bleiben gegenüber der Fassung von 2025 unverändert. Im Anhang findet sich die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle mit den ab 1. Januar 2026 geltenden Zahlbeträgen.

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