Wiesbaden, 5. Dezember 2025 (JPD) – Im April 2025 zählten in Deutschland rund 6,3 Millionen Arbeitsverhältnisse zum Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen unverändert bei 16 Prozent. In den vergangenen zehn Jahren war die Quote kontinuierlich gesunken: Von 21 Prozent im April 2014 auf 16 Prozent im April 2024. Den stärksten Rückgang verzeichnete der Zeitraum zwischen April 2022 und April 2023, als die Niedriglohnbeschäftigung um drei Prozentpunkte von 19 auf 16 Prozent sank. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistete die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 auf 12,00 Euro.

Die sogenannte Niedriglohnschwelle – definiert als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen – lag im April 2025 bei 14,32 Euro, nach 13,79 Euro im Vorjahr. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, die unterhalb dieser Schwelle entlohnt werden.

Niedriglohnquote besonders hoch im Gastgewerbe

Im Gastgewerbe lag der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten mit 51 Prozent deutlich über dem Durchschnitt. Ebenfalls überdurchschnittlich waren die Anteile in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 Prozent) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent). Am niedrigsten war die Niedriglohnquote in der öffentlichen Verwaltung (2 Prozent), bei der Abwasser- und Umweltentsorgung (6 Prozent), im Bereich Erziehung und Unterricht (6 Prozent) sowie in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent).

Die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden blieb im April 2025 nahezu unverändert. Besserverdienende erzielten das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Konkret lag das 1. Dezil, das die Geringverdienenden umfasst, bei 13,46 Euro pro Stunde, während das 9. Dezil, ab dem Beschäftigte als Besserverdienende gelten, bei 39,65 Euro lag. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Bruttostundenverdienst des 1. Dezils um 3,5 Prozent, der Median um 3,9 Prozent und der Wert des 9. Dezils um 1,5 Prozent. Der gesetzliche Mindestlohn erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 3,3 Prozent.

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