
Karlsruhe, 3. Dezember 2025 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat am 26. November 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Mahmoud M. erhoben. Der Angeschuldigte ist nach Angaben der Behörde hinreichend verdächtig, Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein und versuchten Mord in vier Fällen sowie gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Anklage nach Messerangriff in Bielefeld
Die Anklageschrift beschreibt, dass Mahmoud M. einer islamistisch-jihadistischen Ideologie folgt und sich spätestens im Mai 2015 in Syrien der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen habe. Bis November 2016 sei er in Raqqa als Kämpfer eingesetzt sowie für Wach- und Grenzposten und die IS-Immobilienverwaltung verantwortlich gewesen. Nach seiner Einreise nach Deutschland im Sommer 2023 habe er weiterhin Kontakte zum IS unterhalten. Anfang Mai 2025 habe er den Entschluss gefasst, im Rahmen eines weltweiten „Heiligen Krieges“ möglichst viele Menschen in Deutschland zu töten. Am 18. Mai 2025 habe er vor einem Lokal in Bielefeld gezielt mit Messern auf Gäste eingestochen und dabei vier Personen lebensgefährlich verletzt.
Mahmoud M. wurde am 19. Mai 2025 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Bielefeld übernommen.