Karlsruhe, 3. Dezember 2025 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat zwei irakische Staatsangehörige festnehmen lassen, die im Verdacht stehen, Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) gewesen zu sein. Die Festnahmen erfolgten am 2. Dezember 2025 in Trier und Delbrück aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof. Parallel dazu durchsuchten Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts mehrere Objekte in fünf Städten.

Ermittlungen wegen Mitgliedschaft im „Islamischen Staat“

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, sich in den Jahren 2016 und 2017 im Irak für mehrere Monate dem IS angeschlossen zu haben. Nach dem Inhalt der Haftbefehle soll einer der Männer als Kämpfer tätig gewesen sein, während der andere unter anderem für ein Scharia-Komitee der Organisation gearbeitet haben soll. Die Bundesanwaltschaft sieht damit den dringenden Verdacht einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 und § 129b Abs. 1 Strafgesetzbuch.

Die Männer wurden dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnete und Untersuchungshaft anordnete. Die Durchsuchungen richteten sich neben den festgenommenen Beschuldigten auch gegen weitere Personen in Trier, Delbrück, Köln, Chemnitz und Wittmund in Niedersachsen.

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