Bonn, 2. Dezember 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat die von Apple vorgelegten Lösungsvorschläge zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) in einen Markttest gegeben. Ziel ist die Prüfung, ob die Änderungen wettbewerbliche Bedenken ausräumen, die im Februar 2025 gegen die bisherige Ausgestaltung des Systems geäußert worden waren. Der Test richtet sich an App-Herausgeber, Branchenverbände und Datenschutzbehörden und soll die weiteren Entscheidungen des Amtes vorbereiten.

Bundeskartellamt prüft Apples ATTF-Anpassungen

Apples ATTF regelt, wie Nutzerinnen und Nutzer von iPhones der Datennutzung durch Apps zustimmen. Bisherige Abfragefenster unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um Apple-eigene oder Drittanbieter-Apps handelt. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes kann dies zu einer Bevorzugung eigener Dienste führen und den Wettbewerb beeinträchtigen, da Drittanbieter auf datengestützte Werbemöglichkeiten angewiesen sind.

Die von Apple vorgeschlagenen Änderungen sehen unter anderem eine Neutralisierung der beiden zentralen Prompts vor, die bisher unterschiedlich gestaltet waren. Ziel ist es, „Dark Patterns“ zu vermeiden, die Zustimmung zu Apple-eigenen Diensten zu erleichtern und die Abfrageprozesse für Dritt-Apps zu vereinfachen. Technische Anpassungen sollen es Drittanbietern zudem ermöglichen, datenschutzrechtliche Einwilligungen über den ATT Prompt einzuholen.

Ungeklärt bleibt bisher, wie Apple die Messung des Werbeerfolgs (Attribution) handhaben wird. Das Unternehmen will diese weiterhin ohne vorherige Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer durchführen. Das Bundeskartellamt prüft im Markttest, ob dadurch weiterhin ein relevanter Wettbewerbsnachteil für Drittanbieter entsteht und wie dies datenschutzrechtlich zu bewerten ist.

Die Prüfung erfolgt sowohl nach nationalem Wettbewerbsrecht (§ 19a GWB) als auch nach europäischem Recht (Artikel 102 AEUV). Parallel dazu wird das Verfahren mit anderen nationalen Wettbewerbsbehörden im European Competition Network (ECN) abgestimmt, ebenso wie mit der Europäischen Kommission. Die Ergebnisse des Markttests fließen in die weitere wettbewerbsrechtliche Bewertung ein

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