
Aachen, 28. November 2025 (JPD) – Der Rat der Stadt Nideggen muss seine Ausschüsse auflösen und neu besetzen. Das Verwaltungsgericht Aachen gab einem Eilantrag der Fraktion „Menschen für Nideggen“ statt und entschied, dass die vom Rat beschlossene Ausschussstruktur gegen den Grundsatz der spiegelbildlichen Zusammensetzung verstößt. Die im Rat vertretenen Kräfte seien in den Ausschüssen nicht proportional abgebildet worden.
Gericht rügt fehlende Spiegelbildlichkeit in Ratsausschüssen
Der Rat hatte am 18. November beschlossen, acht Ausschüsse einzurichten und die Zahl der Mitglieder überwiegend auf zehn festzulegen. In diesen Ausschüssen erhielt die CDU-Fraktion fünf Sitze, während jede andere Fraktion jeweils nur einen erhielt. Die Richter sahen darin eine unzulässige Verzerrung des Kräfteverhältnisses, weil die CDU im Plenum zwar die stärkste Fraktion bildet, jedoch mit zwölf von 26 Sitzen nicht über die dort in den Ausschüssen gewährte Stimmmehrheit verfügt.
Nach Auffassung des Gerichts darf ein kommunaler Ausschuss nur ein verkleinertes Abbild der Plenumsverhältnisse sein. Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Spiegelbildlichkeit begrenze das Organisationsermessen eines Rates und verbiete eine Ausschussbesetzung, die einer Fraktion zusätzliche Blockademöglichkeiten verschaffe. Auch eine politische Zusammenarbeit zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen ändere daran nichts. Maßgeblich sei ausschließlich die Sitzverteilung der Fraktionen im Rat.
Gegen die Entscheidung kann der Rat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen. Bis zu einer dortigen Entscheidung bleibt die Stadt verpflichtet, die Ausschüsse neu zu bilden.