München, 14. November 2025 (JPD) – Der 1. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) hat am Freitag im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Wirecard (Az.: 101 Kap 1/22) eine weitere mündliche Verhandlung durchgeführt. Unter dem Vorsitz von Präsidentin Dr. Andrea Schmidt erörterte der Senat insbesondere Anträge auf Erweiterung des Musterverfahrens um mehr als 2.000 zusätzliche Feststellungsziele.

BayObLG prüft Erweiterung im Wirecard-Musterverfahren

Die heutigen Beratungen betrafen nicht die noch offenen Feststellungsziele des ursprünglichen Vorlagebeschlusses des Landgerichts München I vom 14. März 2022 (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG), sondern die Zulassung zahlreicher neuer Anträge. Bevor diese inhaltlich geprüft werden können, muss der Senat deren Zulassungsfähigkeit feststellen. Dabei wurden unter anderem Fragen der Statthaftigkeit, Bestimmtheit, Klärungsbedürftigkeit und Sachdienlichkeit intensiv diskutiert.

Ein Teil der Anträge stieß auf rechtliche Bedenken des Gerichts, während andere ausdrücklich ohne Vorbehalte zugelassen werden könnten. Der Senat gab den Beteiligten zahlreiche Hinweise, um das komplexe Verfahren weiter zu strukturieren und eine effiziente Verfahrensführung zu gewährleisten. Den Parteien wurde die Möglichkeit eingeräumt, zu den Hinweisen schriftlich Stellung zu nehmen.

Abschließend kündigte der Senat an, die weiteren Entscheidungen zum Vorgehen im schriftlichen Wege zu treffen. Über die gegen den Teil-Musterentscheid vom 28. Februar 2025 eingelegten Rechtsbeschwerden beim Bundesgerichtshof ist bislang noch nicht entschieden.

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