Wiesbaden, 28. Oktober 2025 (JPD) – Stefan Althaus wird neuer Präsident des Amtsgerichts Gießen. Hessens Justizminister Christian Heinz überreichte dem 61-jährigen Juristen am Dienstag die Ernennungsurkunde. Althaus tritt sein neues Amt offiziell am 15. November 2025 an.

Justizminister Heinz würdigte den designierten Amtsgerichtspräsidenten als „kompetenten Juristen und echten Kenner der hessischen Justiz“. Mit Althaus an der Spitze sei das Amtsgericht Gießen „hervorragend aufgestellt“, sagte Heinz. Der Minister betonte zugleich, Althaus bringe „neue Ideen und Impulse“ für die Leitung des mittelhessischen Gerichts mit.

Neuer Präsident des Amtsgerichts Gießen mit langjähriger Erfahrung

Stefan Althaus wurde in Wiesbaden geboren und studierte ab 1982 Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Nach dem ersten Staatsexamen im Jahr 1988 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Wiesbaden und legte 1992 das zweite Staatsexamen ab.

Im selben Jahr trat er in den hessischen Justizdienst ein und wurde zum Richter auf Probe ernannt. Nach Stationen am Landgericht und Amtsgericht Wiesbaden folgte 1995 die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Von 2003 bis 2006 war Althaus an das Hessische Justizministerium abgeordnet. Anschließend leitete er als Direktor zunächst das Amtsgericht Rüdesheim und ab 2007 das Amtsgericht Bad Schwalbach. Seit 2015 ist er Vizepräsident des Amtsgerichts Wiesbaden.

Mit der Berufung zum Präsidenten des Amtsgerichts Gießen übernimmt Althaus die Leitung einer zentralen Justizbehörde in Mittelhessen, die für Zivil-, Straf- und Familiensachen zuständig ist.

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