
Hannover, 26. September 2025 (JPD) – Das Schöffengericht des Amtsgerichts Hannover hat einen 24-Jährigen wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Tat ereignete sich Anfang Februar 2025 in einem Regionalexpress auf der Strecke Oldenburg–Hannover. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte trotz wiederholter Ablehnung durch die 18-jährige Geschädigte sexuelle Handlungen an ihr vornahm.
Nach Überzeugung des Schöffengerichts, das dem Angeklagten eine Intelligenzminderung zuschrieb, versuchte dieser zunächst, die Geschädigte zu küssen, und fasste sie mehrfach an den Intimbereich. Obwohl die Betroffene den sexuellen Kontakt deutlich ablehnte, führte der Angeklagte für maximal eine Sekunde zwei Finger in ihre Scheide ein. Die 18-Jährige wehrte sich durch einen Schlag ins Gesicht und konnte anschließend den Zug verlassen, nachdem der Täter sich selbst befriedigt hatte.
Amtsgericht Hannover verhängt Haftstrafe wegen Vergewaltigung
Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt. Das Gericht folgte jedoch der detaillierten Zeugenaussage der Geschädigten. Er befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft, der Haftbefehl wurde aufrechterhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl die Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte, als auch der Verteidiger, der eine Bewährungsstrafe beantragte, behielten sich Rechtsmittel vor.