Koblenz, 17. September 2025 (JPD) – Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers Joachim Paul gegen seine Nichtzulassung zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen abgewiesen. Paul hatte geltend gemacht, durch die Entscheidung des Wahlausschusses sowie durch die verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen in mehreren Grundrechten verletzt zu sein. Die Richter sahen dafür jedoch keine Grundlage.

    Verfassungsbeschwerde zur OB-Wahl in Ludwigshafen erfolglos

    Paul war von der AfD als Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl am 21. September 2025 vorgeschlagen worden. Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen hatte seine Bewerbung jedoch zurückgewiesen, da Zweifel an seiner Verfassungstreue bestanden. Grundlage dafür waren unter anderem Erkenntnisse des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, wonach Paul wiederholt die Verbreitung sogenannter Remigrationspläne unterstützt habe, ohne sich von deren verfassungsfeindlichen Aspekten zu distanzieren.

    Nach gescheiterten Eilanträgen vor dem Verwaltungsgericht Neustadt und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zog Paul vor den Verfassungsgerichtshof. Dort machte er unter anderem eine Verletzung seines passiven Wahlrechts, seiner Meinungsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes geltend.

    Der Verfassungsgerichtshof sah die Beschwerde jedoch als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet an. Die Richter betonten, dass gegen Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, grundsätzlich nur die in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsmittel zulässig seien. Rechtsschutz sei daher erst im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens möglich. Ein sofortiges Eingreifen komme nur bei offensichtlichen Fehlern in Betracht – solche lägen hier aber nicht vor.

    Die Entscheidung unterstreicht die verfassungsrechtliche Linie, dass die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen Vorrang hat und umfassende gerichtliche Prüfungen in der Regel erst nach dem Wahltermin erfolgen. Mit der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde ist auch Pauls Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt.

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