Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen den suspendierten Amtsleiter der Feuerwehr Anklage wegen Untreue erhoben. Er soll einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr unrechtmäßig eine Ausbildung ermöglicht und damit der Stadt einen Schaden von über 24.000 Euro verursacht haben.

    Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen den suspendierten Amtsleiter der Feuerwehr Duisburg Anklage wegen Untreue erhoben. Der Anklage liegt der Verdacht zugrunde, dass der Beschuldigte unter Missbrauch seiner dienstlichen Stellung einen unberechtigten Ausbildungseinsatz innerhalb der Feuerwehr ermöglicht und damit einen Vermögensnachteil für die Stadt verursacht haben soll.

    Nach Abschluss der Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht (§ 266 Abs. 1 StGB) für gegeben an. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr einen Ausbildungsplatz zum Bürokaufmann verschafft zu haben, obwohl die formellen Voraussetzungen für eine Ausbildung bei der Feuerwehr der Stadt Duisburg nicht erfüllt waren. Zwar wurde die Ausbildung formal über ein privates Unternehmen organisiert, tatsächlich fand sie jedoch faktisch innerhalb der städtischen Feuerwehr statt. Die Stadt Duisburg wurde von dem Unternehmen mit Kosten in Höhe von 24.255,13 Euro belastet. Diese Rechnung soll der Beschuldigte im Juli 2023 als sachlich richtig freigegeben haben, obwohl es hierfür nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden keine rechtliche Grundlage gab.

    Der durch die Zahlung entstandene Schaden in Höhe von über 24.000 Euro bildet den Kern des strafrechtlichen Vorwurfs. Der Beschuldigte hat sich zu dem Vorwurf eingelassen und erklärt, er habe über die konkreten Hintergründe der Rechnung keine detaillierte Kenntnis gehabt.

    Die Anklage wurde beim Amtsgericht Duisburg – Strafrichter – erhoben. Das Verfahren befindet sich damit in der nächsten Verfahrensstufe. Ein Hauptverhandlungstermin steht derzeit noch aus. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

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