21. Februar 1957 – Deutscher Bundestag stimmt Gründung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu

Die Stiftung erhält die Aufgabe, nach der Auflösung des preußischen Staates dessen Sammlungen und Kulturgüter als gesamtdeutsches Erbe zu erhalten. Sie wird vom Bund und den Ländern gemeinschaftlich finanziert.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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