Bundesverfassungsgericht weist Vorlage zu § 50d EStG zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zu § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG zurückgewiesen. Das Gericht bemängelte unzureichende Begründungen zur Relevanz der Norm im Ausgangsverfahren.