Diakonie Altenhilfe Bremerhaven unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Bremerhaven, 28. Januar 2026 (JPD) – Das Amtsgericht Bremerhaven hat über das Vermögen der Diakonie Altenhilfe Bremerhaven gGmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Auf Antrag der Gesellschaft bestellte das Gericht am 26. Januar 2026 den Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Ziel ist es, den laufenden Betrieb der Einrichtungen während der Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu sichern.

Die Diakonie Altenhilfe Bremerhaven betreibt in der Seestadt das Elisabeth-Haus und das Jacobi-Haus. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Geschäftsbetrieb trotz der Antragstellung uneingeschränkt fortgeführt. Die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sei gewährleistet, sämtliche Pflege- und Betreuungsleistungen würden wie bisher erbracht. Die mehr als 120 Beschäftigten der Gesellschaft wurden über das Verfahren informiert.

Betrieb läuft weiter – Insolvenzgeld für Beschäftigte gesichert

Dr. Kaufmann erklärte, dass nun gemeinsam mit den Verantwortlichen die finanzielle Situation umfassend analysiert werde. Die Pflege- und Gesundheitsbranche stehe insgesamt unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, was auch die Diakonie Altenhilfe Bremerhaven treffe. Ein frühzeitig gestellter Insolvenzantrag eröffne jedoch Handlungsspielräume für eine strukturelle Neuaufstellung.

Parallel dazu leitet der vorläufige Insolvenzverwalter mit seinem Team die Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dadurch sollen die Löhne und Gehälter der Beschäftigten über das Insolvenzgeld abgesichert werden. Nach Angaben von PLUTA erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Zahlungen weiterhin wie gewohnt.

Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind nach Darstellung der Gesellschaft insbesondere die angespannte Personalsituation und der Mangel an Fachkräften. Gestiegene Personalkosten durch den Einsatz von externen Dienstleistern sowie geringere Einnahmen, weil Betten wegen fehlenden Personals nicht belegt werden können, belasteten die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen erheblich.

Die Vorsitzende des Verwaltungsrates der Diakonie Bremerhaven, Susanne Wendorf-von Blumröder, sprach von einem schweren Schritt. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei wirtschaftlich alternativlos und juristisch unvermeidlich gewesen. Zugleich betonte sie, dass ein rechtzeitig eingeleitetes Verfahren die besten Chancen für eine Fortführung der Einrichtungen biete, da dem Insolvenzverwalter mehr Spielraum für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehe.

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