Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2025 um 3,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Damit lag die Zuwachsrate wie bereits im März 2025 (+5,7 %) im einstelligen Bereich, nachdem zuvor von Juli 2024 bis Januar 2025 zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich verzeichnet worden waren. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

15,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2025 als im Februar 2024

Für den Februar 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2 068 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 15,9 % mehr als im Februar 2024.

Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 9,0 Milliarden Euro. Im Februar 2024 hatten die Forderungen bei rund 4,1 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2025 in Deutschland insgesamt 6,0 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,0 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 9,3 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 9,0 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2025 als im Februar 2024

Im Februar 2025 gab es 6 075 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,8 % gegenüber dem Februar 2024.

DeStatis, 09.05.2025

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