Gelsenkirchen, 10. Dezember 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die sogenannte „Villa Kunterbunt“ in Bochum-Werne nicht weiter bewohnt werden darf. Die Richter wiesen mehrere Eilanträge von Mietern und Hausbesetzern gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Bochum zurück. Grund für die Räumungsanordnung sind gravierende Brandschutzmängel, die nach Einschätzung des Gerichts eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben darstellen.

Verwaltungsgericht bestätigt Nutzungsuntersagung wegen fehlender Rettungswege

Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Doppelhaushälfte im Eigentum der Stadt, die seit Ende der 1970er-Jahre teilweise ohne Mietvertrag bewohnt wird. Die Stadt Bochum hatte Ende November 2025 per Ordnungsverfügung die Nutzung des Hauses ab dem 11. Dezember 2025 untersagt. Frühere Verfügungen wurden zuvor aufgehoben. Das Gericht hatte die Örtlichkeit in einem Ortstermin persönlich in Augenschein genommen.

Nach den Feststellungen der 5. Kammer verstößt die weitere Wohnnutzung der Doppelhaushälfte massiv gegen Brandschutzvorschriften. In einem jederzeit möglichen Brandfall sei weder eine sichere Rettung der Bewohner noch der Schutz der Feuerwehr gewährleistet. Das Treppenhaus als einziger Zugang und Fluchtweg weise substanzielle Risiken auf: tragende Holzteile, offen verlegte Elektroleitungen ohne brandschutztechnische Abschottung sowie Türen und Abtrennungen, die den Brandrauch nicht zurückhalten können. Auch ein externer Rettungsweg über Feuerwehrfahrzeuge sei nicht möglich, da Rangierflächen fehlten und Bäume eine Anleiterung verhinderten.

Zudem weist der Keller, der ebenfalls als Aufenthaltsraum genutzt wurde, erhebliche Mängel auf. Die Kellerdecke verfüge nicht über die notwendige Feuerwiderstandsdauer und sei teilweise nur notdürftig abgestützt. Nach Hinweisen des Gerichts seien die Mängel auch nach provisorischen Maßnahmen der Bewohner nicht behoben worden.

Die Betroffenen könnten sich nicht auf Bestandsschutz berufen, da das Gebäude in der Vergangenheit erheblich umgebaut wurde und die Doppelhaushälften inzwischen verbunden sind. Auch aus dem bestehenden Mietvertrag ergebe sich kein grundrechtlicher Anspruch auf Fortsetzung der Nutzung, wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit bestehe. Die Stadt habe zudem Ersatzwohnraum und weitere Hilfen angeboten.

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner