
Gelsenkirchen, 29. Januar 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Fortnahme von 40 Labradoren aus der Hofanlage „Ponies Paradise“ in Marl sowie deren Veräußerung durch das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen bestätigt. Mit Beschlüssen vom 28. Januar 2026 (Az. 16 L 1367/25, 16 L 1380/25) wies die 16. Kammer Eilanträge der Antragstellerin ab.
Fortnahme und Veräußerung rechtmäßig
Die Tierschutzbehörde hatte seit Anfang 2025 wiederholt gravierende Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften bei der Hundehaltung festgestellt. Am 22. Mai 2025 wurden die Labradore sichergestellt, die Fortnahme durch Ordnungsverfügung vom 12. Juni 2025 bestätigt und deren Veräußerung am 24. Juni 2025 angeordnet. Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen war behördlich festgesetzt.
Das Gericht stellte fest, dass die Antragstellerin die Mängel trotz mehrfacher Hinweise nicht behoben habe. Bei Kontrollen durch die Amtstierärztin am 22. Mai 2025 wurden erhebliche Vernachlässigungen dokumentiert: Die Wohnwagen für die Hunde waren verschmutzt, es fehlte an artgerechten Liegeplätzen, Rückzugsorten für säugende Hündinnen und ausreichendem, sauberem Wasser. Eine unkontrollierte Vermehrung war bereits eingetreten; der Deckrüde Hugo hatte in der Vergangenheit zu mehreren Würfen innerhalb des gemischtgeschlechtlichen Rudels geführt. Auch Futter in ausreichender Menge und Qualität war nicht durchgehend vorhanden.
Die Veräußerung der Hunde sei ebenfalls rechtmäßig. Weitere Kontrollen am 12. August 2025 zeigten erneut tierschutzwidrige Haltungsbedingungen, sodass der Antragsgegner der Antragstellerin zusätzlich die Haltung und Betreuung von Hunden untersagt hat. Diese Untersagung ist inzwischen bestandskräftig.
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.




