
Düsseldorf, 15. Dezember 2025 (JPD) – Ein Klinik-Verbund in Wuppertal darf vorläufig weiterhin die medizinische Leistung „Elektrophysiologische Untersuchung/Ablation“ erbringen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab mit Beschluss der 21. Kammer einem Eilantrag der Trägerin gegen einen krankenhausrechtlichen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf statt.
Gericht stoppt Einschränkung von Krankenhausleistungen
Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass die Bedarfsberechnung des Landes für die Leistungsgruppe 8.1 Zweifel aufwerfe. Zwar lag zunächst eine den krankenhausrechtlichen Anforderungen entsprechende Analyse vor, die auf Datensätzen aus dem Basisjahr 2019 beruhte und für 2024 eine Fallzahl von 26.969 Fällen prognostizierte. Änderungen in den medizinischen Leitlinien, die Verfahren innerhalb der Leistungsgruppe anpassen und ausweiten, könnten jedoch einen höheren Gesamtbedarf begründen.
Das Gericht kritisierte insbesondere, dass der Landeshauptausschuss die Zuweisungen in den verschiedenen Versorgungsgebieten uneinheitlich vornahm und regionale Besonderheiten nicht erläuterte. Für das nach tatsächlichen Zuweisungen fünftgrößte Versorgungsgebiet 1, zu dem Düsseldorf, Remscheid, der Kreis Mettmann, Solingen und Wuppertal zählen, sei nicht nachvollziehbar, warum keine umfassendere Anpassung der Zuweisungen erfolgte.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zulässig.
Aktenzeichen: 21 L 3454/25