Die 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth hat mit Urteil vom
    13. Juli 2023 Teile einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof aufgehoben,
    die das Radfahren im Gebiet um den Großen Kornberg regeln.
    Die Landkreise Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge planen gemeinsam den Ausbau
    der touristischen Infrastruktur am Großen Kornberg. In diesem Zusammenhang
    hatte das Landratsamt Hof am 12. Juli 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen,
    die dem Schutz der im Gebiet des Großen Kornbergs liegenden Fortpflanzungs-
    und Ruhegebiete bzw. Wanderkorridore von Wildkatze, Luchs, Auerhuhn,
    Schwarzstorch und Wolf dienen soll. Darin ist unter anderem geregelt, dass im
    Geltungsbereich der Allgemeinverfügung in der Zeit vom 1. Februar bis 15. Juli
    jeden Jahres das Radfahren nur auf bestimmten, in zwei Anlagen näher bezeichneten
    Strecken zulässig ist. Außerdem ist in diesem Gebiet das Radfahren ganzjährig
    nur auf Forststraßen und –wegen sowie einzelnen weiteren Fahrradstrecken
    zulässig.

    Auf die Klage eines im Landkreis Hof ansässigen Mountainbikers hin hat die
    4. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth diese Beschränkungen des Radfahrens
    nun mit Urteil vom gestrigen Tag aufgehoben. Die schriftlichen Urteilsgründe
    stehen noch aus. In der mündlichen Verhandlung wurde aber deutlich, dass die
    Kammer Zweifel an der inhaltlichen Bestimmtheit der Regelungen hat, weil sich
    aus ihnen für einen Radfahrer nicht zweifelsfrei ergibt, welche Wege er befahren
    darf.

    Da es sich um eine sogenannte sachbezogene Allgemeinverfügung handelt, wirkt
    das stattgebende Urteil nicht nur zugunsten des Klägers, sondern gilt generell für
    jeden, der im fraglichen Gebiet Radfahren möchte.

    Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können die Zulassung
    der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

    (VG Bayreuth, U.v. 13.07.2023, Az. B 4 K 21.888)

    (c) VG Bayreuth, 14.07.2023

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