Wohn- und Zirkuswagen bleiben in Niederzwehren baurechtswidrig

Kassel, 24. März 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Kassel hat zwei Klagen auf nachträgliche Genehmigung von Wohn-, Bau- und Zirkuswagen sowie weiterer Anlagen im Stadtteil Niederzwehren abgewiesen. Die 2. Kammer bestätigte damit die ablehnenden Bescheide der Stadt Kassel zu Bauanträgen aus dem Mai 2022. Betroffen sind zwei Grundstücke ohne Bebauungsplan, auf denen unter anderem Gartenhütten, mehrere Wagen und ein Carport errichtet wurden. Die Vorhaben seien baurechtlich nicht genehmigungsfähig.

Außenbereich schließt Genehmigung aus

Nach Auffassung des Gerichts liegen die Grundstücke im sogenannten Außenbereich. Eine Ortsbesichtigung habe gezeigt, dass es an einer geschlossenen, zusammenhängenden Bebauung fehle, die für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil erforderlich wäre. Die Flächen seien daher nicht als bloße Baulücken einzuordnen, wie von den Klägern geltend gemacht. Maßgeblich sei vielmehr, dass die vorhandene Bebauung keine prägende Geschlossenheit aufweise.

Vorhaben im Außenbereich sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Diese seien hier nicht erfüllt, da öffentliche Belange beeinträchtigt würden. Die Bauaufsichtsbehörde habe die Bauanträge daher rechtmäßig abgelehnt. Die Argumentation der Kläger, wonach angrenzende Wohnhäuser eine andere Einordnung rechtfertigten, überzeugte die Kammer nicht.

Die Urteile vom 24. März 2026 (Az.: 2 K 2003/23.KS und 2 K 2132/23.KS) sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

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