Universität Kassel darf KI-gestützte Prüfungsleistungen als Täuschung werten

Kassel, 26. März 2026 (JPD) Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat mit Urteilen vom 25. Februar 2026 zwei Klagen von Studierenden gegen Sanktionen wegen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei Prüfungsleistungen abgewiesen. Die nun veröffentlichten Entscheidungsgründe behandeln die Verallgemeinerbarkeit von Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungen und die Frage ihrer Beweisbarkeit.

Die Universität Kassel hatte in beiden Fällen festgestellt, dass die Studierenden unerlaubt KI als Hilfsmittel genutzt hatten und sprach wegen besonders schwerer Täuschung den Ausschluss von der Prüfungswiederholung aus. In einem Verfahren räumte der Kläger die Nutzung von KI selbst ein, im anderen stützte die Hochschule ihre Annahme auf Diskrepanzen zwischen schriftlicher Arbeit und mündlicher Darstellung des Wissensstandes.

Das Gericht bestätigte die Bewertung der Universität als besonders schwere Täuschung. Entscheidend sei der Einsatz unerlaubter Hilfsmittel, unabhängig davon, ob menschliche oder KI-gestützte Hilfe genutzt werde. Ein Text, der mit KI erstellt und nicht kenntlich gemacht werde, verstoße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Anders als klassische Quellenrecherche verhindere KI eine eigenständige Auswertung und Verarbeitung der Inhalte.

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