
Kassel, 26. Februar 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Kassel hat zwei Klagen von Studierenden gegen Prüfungsentscheidungen der Universität Kassel abgewiesen. Die Kläger hatten jeweils eine Bachelorarbeit im Fach Informatik und eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht eingereicht, die von der Universität wegen verbotener Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) als „nicht bestanden“ bewertet und eine Wiederholung ausgeschlossen wurden. Das Gericht bestätigte diese Bewertungen, da sich die Studierenden unerlaubter Hilfsmittel bedient hatten.
Grundsätze für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Prüfungen
Die 7. Kammer stellte in den Urteilen zudem allgemeingültige Regeln zum Einsatz von KI in Prüfungssituationen auf und erläuterte die Anforderungen an die Nachweisbarkeit des Einsatzes verbotener Hilfsmittel. Gegen die Urteile wurde das Rechtsmittel der Berufung zugelassen, da die Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Aktenzeichen: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS



