
Kassel, 6. März 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Kassel hat Eilanträge des AfD-Kreisverbandes Fulda abgelehnt, mit denen dieser die Aufstellung zusätzlicher Wahlplakate in Künzell durchsetzen wollte. Der Antragsteller tritt bei der bevorstehenden Kreistagswahl an. Die Gemeinde hatte ihm und allen übrigen Parteien jeweils 24 Standorte zugewiesen, wobei zunächst nicht alle Ortsteile vorgesehen waren. Die AfD brachte dennoch weitere Plakate an Lichtmasten an, die von der Gemeinde entfernt wurden.
Keine unbeschränkte Wahlwerbung im öffentlichen Raum
Das Gericht betonte, dass Wahlwerbung zwar ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Willensbildung ist, darauf aber kein uneingeschränktes Anrecht besteht. Gemeinden dürfen bei der Zuweisung von Plakatflächen unter anderem Verkehrssicherheit, Ortsbildschutz, Sauberkeit und Chancengleichheit berücksichtigen. Die zur Verfügung gestellten Standorte seien ausreichend, die entfernten Plakate unzulässig im öffentlichen Straßenraum angebracht worden.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Beschluss vom 5. März 2026, Az.: 7 L 552/26.KS) ist noch nicht rechtskräftig. Der AfD-Kreisverband hat Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt.





