Patrick Hübner erzielt Teilerfolg gegen Absage der Bürgermeisterwahl in Strausberg

Frankfurt (Oder), 10. März 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat einem Eilantrag des Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner gegen die Absage der Bürgermeisterwahl in Strausberg stattgegeben. Der Beschluss vom 9. März 2026 (VG 4 L 160/26) stellt die aufschiebende Wirkung seiner Klage wieder her. Hübner hatte am 6. März 2026 die Klage (VG 4 K 345/26) erhoben, nachdem der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland am 23. Februar 2026 die gesamte Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten beim Rücklauf von Wahlbriefen abgesagt und die sofortige Vollziehung angeordnet hatte.

Rechtswidrigkeit der Wahlabsage festgestellt

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Landrat die Rechtsgrundlage für die Absage fehle. Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz ende am Tag vor der ersten Wahl, die bereits durchgeführt worden war. Mögliche Wahlmängel könnten im Nachhinein im Wahlprüfungsverfahren untersucht werden. Auch der beanstandete Mangel bei der Briefwahl sei nicht offenkundig und rechtfertige keine sofortige Absage. Das Gericht wies darauf hin, dass bei einer Nichtdurchführbarkeit der Wahl am 15. März 2026 eine Verschiebung der Stichwahl möglich sei. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

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