
Bayreuth, 6. Februar 2026 (JPD) – Im Verfahren eines pflegebedürftigen russischen Asylbewerbers hat das Verwaltungsgericht Bayreuth noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Am 29. Januar 2026 fand die mündliche Verhandlung statt, in der das Gericht die individuellen Gefahren für den Kläger in der Russischen Föderation erörterte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Asylantrag des Mannes abgelehnt, zugleich jedoch keine Ausreiseaufforderung oder Abschiebungsandrohung erlassen, da er auf die Pflege durch seine in Deutschland anerkannten Adoptiveltern angewiesen ist.
Der Kläger stammte wie seine Adoptiveltern aus Russland; diesen war Asyl gewährt worden. In der Verhandlung wurde insbesondere die Situation in der Heimat des Antragstellers thematisiert. Die Klägerseite beantragte weitere Beweiserhebungen, darunter die Einholung von Auskünften zur aktuellen Lage in der Russischen Föderation, um die Gefährdungslage des Asylbewerbers zu untermauern.
Gericht ordnet weitere Beweiserhebung an
Da nach der mündlichen Verhandlung noch Fragen offenblieben, konnte das Verwaltungsgericht Bayreuth bislang keine Entscheidung treffen. Mit Beweisbeschluss vom 5. Februar 2026, orientiert am Antrag der Klägerseite, wurden entsprechende Auskünfte zu den noch zu klärenden Punkten angeordnet. Die Ergebnisse dieser Beweiserhebung werden nun abgewartet, bevor das Gericht eine abschließende Entscheidung im Asylverfahren fällt.
Die Aussetzung einer Abschiebung stellt sicher, dass der pflegebedürftige Kläger bis zum Abschluss des Verfahrens in Deutschland bleiben kann. Die gerichtliche Prüfung soll gewährleisten, dass sowohl das individuelle Schutzbedürfnis als auch die Abwägung nach dem Asyl- und Aufenthaltsrecht angemessen berücksichtigt werden.



